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  Work & Travel in Japan

Work&Travel Japan Japan - allein der Name weckt zahlreiche Assoziationen. Das Land der Kirschblüten ist ein Ort voller Gegensätze: Tradition und Moderne, idyllische Bergzüge und pulsierende Metropolen vereinen sich hier wie nirgendwo sonst auf der Welt: An einem Tag kann man hier eine traditionellen Teezeremonie in einem Tempel ebenso wie eine abgedrehte Fashion-Show oder Karaokesingen mit verkleideten Cyborgs miterleben. Dabei verfügt das Land über einen ausgesprochen hohen Lebensstandard mit allen Annehmlichkeiten, die die Zivilisation nur bieten kann. Studenten und Abiturienten, die eine Zeit ihres Lebens in Japan verbringen möchten, sollten deshalb vor allem Aufgeschlossenheit und Neugierde mitbringen. Und weil der japanische Alltag mit zu den kostspieligsten weltweit gehört, sollte ein großzügiges finanzielles Polster nicht fehlen.

Eine besonders schöne und zugleich praktische Gelegenheit, das aufregende Leben vor Ort zu finanzieren, ist ein Work&Travel-Aufenthalt. Wie der Name bereits verrät, können Arbeit und Reisen so miteinander kombiniert werden. Die Arbeitsmöglichkeiten sind vielfältig und reichen vom Businessjob in Tokio bis zum Erntehelfer auf einer biologisch betriebenen Farm. Die Infrastruktur für ausländische Jobber ist beim workandtravel in Japan jedoch nicht ganz so ausgebaut wie andernorts - eine sorgfältige Recherche vorab also unumgänglich. Auch die eigenen Sprachkenntnisse sollten kritisch eingeschätzt werden: Für Jobs in einer internationalen oder gar deutschen Firma reicht Englisch aus; erheblich mehr Möglichkeiten eröffnen sich jedoch mit Kentnissen der japanischen Sprache. Ideal zum Beispiel für Japanologie-Studenten, die ein praktisches Auslandsjahr einlegen wollen.

Voraussetzung für den Aufenthalt ist ein Working-Holiday-Visum, das kostenlos bei der Japanischen Botschaft beantragt werden kann. Dabei gelten einige Voraussetzungen: Der Antragsteller muss zwischen 18 und 25 Jahre alt, deutscher Staatsangehörigkeit und mit ausreichend finanziellen Mitteln sowie einer Auslandskrankenversicherung versorgt sein. Innerhalb der Gültigkeitsdauer von einem Jahr dürfen maximal 4 Monate auf Sprachkurse oder Uniseminare vor Ort fallen.

Infos zum Thema Work&Travel in [ Japan ] finden Sie unter:  


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