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Work & Travel in Japan: Visum & Co
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Hinweis: Die nachfolgend angeführten Bestimmungen können sich jederzeit ändern,
sodass man sich im Vorfeld unbedingt auf der Webseite der japanischen Botschaft informieren sollte.
Durch das Working-Holiday-Visum für Japan kann man bis zu zwölf Monate durch das Land
reisen und hier bezahlte Jobs annehmen. Die Basis für das Working-Holiday-Visum bilden
Working-Holiday-Programme, die auf bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und den
jeweiligen Staaten bestehen. Neben Japan unterhält Deutschland solche Abkommen mit
Australien und Neuseeland.
Um ein solches Working-Holiday-Visum für Japan ausgestellt zu bekommen, müssen einige
Voraussetzungen zwingend erfüllt werden. Hierzu gehört z.B:
- das man zwischen 18 und 25 Jahren alt sein und
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen muss.
- Des Weiteren muss man den Nachweis erbringen, dass man auch wieder zurück reisen
kann, wobei hier ein Rückflugticket oder entsprechende Geldmittel als Nachweis
dienen.
- Daneben müssen Nachweise über Geldmittel zur Finanzierung des Aufenthalts erbracht
werden. Hier reichen ca. 2.000 Euro aus, die z.B. über einen Kontoauszug, auch den
der Eltern, bewiesen werden können.
- Nachweisen muss man auch den Bestand einer Krankenversicherung. An dieser Stelle
ist auch der Abschluss einer Haftpflicht und Unfallversicherung zu empfehlen.
Das Visum berechtigt den Inhaber dann für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr durch
Japan zu reisen. Er kann sich in diesem Land frei bewegen und alle Jobs annehmen, die
sich ihm anbieten. Wichtig ist an dieser Stelle zu wissen, dass das Working-Holiday-Visum
nur einmal im Leben ausgestellt wird.
Daneben gibt es bei diesem Working-Holiday-Visum für Japan noch eine Besonderheit, denn
man darf mit ihm ein Studium, eine Ausbildung oder eine Teilnahme an Sprachkursen nur für
maximal vier Monate beginnen. Möchte man während des Aufenthalts aus Japan ausreisen,
muss eine spezielle Erlaubnis, die sog. "re-entry-permit" für die Wiedereinreise
beantragt werden. Dies ist vor Ort bei den japanischen Behörden möglich. Des Weiteren
darf man nicht mit Kindern das Working-Holiday-Visum nutzen. Im Vergleich zu anderen Visa
dieser Art, ist das Working-Holiday-Visum für Japan kostenlos.
Die entsprechenden Antragsformulare und Informationen zu den Einreisebedingungen für
Japan kann man auf der Webseite der japanischen Botschaft finden. Daneben gibt es einige
Agenturen, die beim Thema "Work & Travel in Japan" gerne helfen. Allerdings gibt es
kaum Agenturen, bei denen man auch entsprechende Programme in Japan buchen kann. So muss
man sich um die Organisation von An- und Abreise, Unterkunft und Jobs selbst kümmern.
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Infos zum Thema Work&Travel in [ Japan ] finden Sie unter:
Ihr Link hier ?
Infos erfragen unter: info(at)workandtravel-weltweit.de
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