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  Work & Travel in Amerika: Visum & Co

Hinweis: Die nachfolgend angeführten Bestimmungen können sich jederzeit ändern, sodass man sich im Vorfeld unbedingt auf der Webseite der amerikanischen Botschaft informieren sollte.

Viele dieser Möglichkeiten für den Work & Travel in den USA wird von Agenturen angeboten, die sich auf diese besondere Art des Reisens spezialisiert haben. Sie und auch die USA selbst verlangen jedoch die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für den Aufenthalt in den Staaten. So muss man für die meisten Programme der Agenturen

- seit mindestens einem Semester Student/in sein oder bei der Anmeldung zu diesen
  Programmen zumindest noch eingeschrieben sein.
- Zwischen 18 bis 28 Jahre alt sein und
- die deutsche Staatsbürgerschaft bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland
  vorweisen können.
- Des Weiteren werden mindestens mittlere Englischkenntnisse erwartet.

Für das Work & Travel in den USA benötigt man grundsätzlich das J1-Visum. Bei der Teilnahme an Freiwilligen-Projekten, die nur im entfernteren Sinne zum Work & Travel gehören, ist in den meisten Fällen ein B1 - Besuchervisum ausreichend. Hier sollte man sich bei jeweiligen Veranstalter genau über die Gegebenheiten informieren. Das J1-Visum wird bei der US-Botschaft beantragt, was allerdings erst dann möglich ist, wenn das DS-2019-Formular vorliegt. Dieses Formular hingegen wird nur von sehr wenigen Organisationen ausgestellt, weshalb bereits an dieser Stelle der Aufenthalt in den USA meist schon scheitert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang das J1 - Exchange Visitor Visa, bei dem es sich um ein Austauschbesuchervisum handelt. Es dient vor allem einem Aufenthalt mit dem Zweck, der beruflichen Aus- und Weiterbildung und ist zeitlich begrenzt. Hierbei handelt es sich nicht um ein klassisches Arbeitsvisum, für den dauerhaften Aufenthalt in den USA.

Um das J1-Visum zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss beispielsweise:

- eine Jobzusage aus den USA vorgelegt werden
- und ein Nachweis erbracht werden, dass der Aufenthalt finanziell auch abgesichert ist.
  Ein Nachweis von ca. 1.000 US-Dollar gilt als ausreichend.
- Daneben muss man mindestens 18 Jahre alt sein.


Ob jedoch das Visum wirklich gegeben wird, ist vom Ermessen des "Visa Officer" in der zuständigen Botschaft abhängig. Erteilt wird das Visum für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt von bis zu zwölf Monaten. In Ausnahmefällen ist auch ein Aufenthalt von 18 Monaten mit diesem Visum möglich. Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu zwei Wochen.

Zusammenfassung: Unterlagen für die Beantragung des J1-Visum:

- Formblatt DS-2019
- Visum-Antragsformulare DS-156, DS-157, DS-158
- Reisepass
- aktuelles Farbpassfoto
- Überweisungsbeleg für die Bearbeitungsgebühr des US-Konsulats


Infos zum Thema Work&Travel in [ Amerika ] finden Sie unter:  


 Ihr Link hier ? Infos erfragen unter: info(at)workandtravel-weltweit.de