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Work & Travel in Amerika: Visum & Co
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Hinweis: Die nachfolgend angeführten Bestimmungen können sich jederzeit ändern,
sodass man sich im Vorfeld unbedingt auf der Webseite der amerikanischen Botschaft informieren sollte.
Viele dieser Möglichkeiten für den Work & Travel in den USA wird von Agenturen angeboten,
die sich auf diese besondere Art des Reisens spezialisiert haben. Sie und auch die USA
selbst verlangen jedoch die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für den Aufenthalt
in den Staaten. So muss man für die meisten Programme der Agenturen
- seit mindestens einem Semester Student/in sein oder bei der Anmeldung zu diesen
Programmen zumindest noch eingeschrieben sein.
- Zwischen 18 bis 28 Jahre alt sein und
- die deutsche Staatsbürgerschaft bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland
vorweisen können.
- Des Weiteren werden mindestens mittlere Englischkenntnisse erwartet.
Für das Work & Travel in den USA benötigt man grundsätzlich das J1-Visum. Bei der
Teilnahme an Freiwilligen-Projekten, die nur im entfernteren Sinne zum Work & Travel
gehören, ist in den meisten Fällen ein B1 - Besuchervisum ausreichend. Hier sollte man
sich bei jeweiligen Veranstalter genau über die Gegebenheiten informieren.
Das J1-Visum wird bei der US-Botschaft beantragt, was allerdings erst dann möglich ist,
wenn das DS-2019-Formular vorliegt. Dieses Formular hingegen wird nur von sehr wenigen
Organisationen ausgestellt, weshalb bereits an dieser Stelle der Aufenthalt in den
USA meist schon scheitert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang das J1 - Exchange Visitor
Visa, bei dem es sich um ein Austauschbesuchervisum handelt. Es dient vor allem einem
Aufenthalt mit dem Zweck, der beruflichen Aus- und Weiterbildung und ist zeitlich
begrenzt. Hierbei handelt es sich nicht um ein klassisches Arbeitsvisum, für den
dauerhaften Aufenthalt in den USA.
Um das J1-Visum zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss
beispielsweise:
- eine Jobzusage aus den USA vorgelegt werden
- und ein Nachweis erbracht werden, dass der Aufenthalt finanziell auch abgesichert ist.
Ein Nachweis von ca. 1.000 US-Dollar gilt als ausreichend.
- Daneben muss man mindestens 18 Jahre alt sein.
Ob jedoch das Visum wirklich gegeben wird, ist vom Ermessen des "Visa Officer" in der
zuständigen Botschaft abhängig. Erteilt wird das Visum für einen zeitlich begrenzten
Aufenthalt von bis zu zwölf Monaten. In Ausnahmefällen ist auch ein Aufenthalt von 18
Monaten mit diesem Visum möglich. Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu zwei
Wochen.
Zusammenfassung: Unterlagen für die Beantragung des J1-Visum:
- Formblatt DS-2019
- Visum-Antragsformulare DS-156, DS-157, DS-158
- Reisepass
- aktuelles Farbpassfoto
- Überweisungsbeleg für die Bearbeitungsgebühr des US-Konsulats
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Infos zum Thema Work&Travel in [ Amerika ] finden Sie unter:
Ihr Link hier ?
Infos erfragen unter: info(at)workandtravel-weltweit.de
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